BGM / Firmenfitness Maßnahmen der Gesundheitsförderung sind gesetzliche Pflicht!

Jedes Unternehmen hat im Rahmen des Arbeitsschutzes Schritte zur Gesunderhaltung und Sicherheit der Angestellten am Arbeitsplatz durchzuführen. Durch §§ 3 & 5 ArbSchG ist dies gesetzlich geregelt und in den Pflichten „Gefährdungsbeurteilung“ verankert. Damit horrende Kosten für die Betriebe vermieden werden, bietet der Staat die Möglichkeit Maßnahmen der Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500,- € pro Mitarbeiter und Jahr völlig steuer- und sozialversicherungsfrei zu realisieren.
Doch nicht nur der Betrieb und der Staat profitieren von gesunden und leistungsfähigen Mitarbeitern. Auch die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung jährlich für jeden einzelnen Teilnehmer monetär.
Die aktiva Gesundheitszentrum Nienburg GmbH ist Ihr zertifizierter und amtlich anerkannter Partner vor Ort. Durch großzügige eigene Räumlichkeiten und entscheidende Ausstattungen besteht die Möglichkeit Ihre Angestellten gesundheitlich optimal zu fördern, damit die neugewonnenen Kräfte Ihrem Unternehmen komplett zur Verfügung stehen.
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